Das gute Kunst- und Urhebergesetz. Vielfach gibt es Ungereimtheiten bei Sportveranstaltungen. Keine Sorge, es ist alles im grünen Bereich, sofern es darum geht, die Veranstaltung als solche zu fotografieren. Dazu gehören natürlich auch Personen, seien es die Akteure, seien es die Zuschauer, welche bei der Veranstaltung abgelichtet werden. Es kommt auf den Rahmen an. Sobald aus den Bildern hervorgeht, dass eine Veranstaltung dokumentiert wurde, ist man aus dem Schneider. Anders bei Personenaufnahmen, ähnlich Porträtaufnahmen, welche nicht auf eine Veranstaltung schließen lassen. Dann kann es eng werden.
Bei der TSG Mittelbach-Hengstbach regeln wir es so, dass durch Aushang und nochmals mündlich auf das KuG hingewiesen wird. Sollte sich jemand nicht gerne fotografieren lassen, kann darauf Rücksicht genommen werden.
Nachfolgend habe ich eine PDF - Datei eingestellt, welche Ihr gerne herunterladen, ausdrucken und bei Euch aushängen könnt. Bei Textänderungen bitte darauf verweisen, wer das geändert hat.
Vielen Dank.